Elternmitwirkung - Allgemeines
- Klassenpflegschaft
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse im Rahmen eines Elternabends die/den Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in der Klassenpflegschaft. Die Wahl findet innerhalb der ersten vier Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.
- Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und deren Vertreter/innen bilden die Schulpflegschaft. Diese vertritt die Interessen aller Eltern in der Schule. Den Vorsitz hat der/die Schulpflegschaftsvorsitzende. Die Schulpflegschaft wählt auch die Elternvertreter/innen für die Schulkonferenz.
- Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das zentrale Beschlussorgan der Schule mit weitreichender Entscheidungsbefugnis für grundsätzliche Fragen, die die ganze Schule betreffen (Welche Schulbücher sollen angeschafft werden? Wofür soll das Geld verwendet werden, das die Schule vom Schulträger bekommt? usw.).
Die Schulkonferenz der Grundschule besteht zur Hälfte aus Vertretern der Eltern, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Lehrer. Den Vorsitz dieses Gremiums hat die Schulleiterin. Sie ist nicht stimmberechtigt, hat aber das Entscheidungsrecht bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit.
Wir sind die Schulpflegschaft 2011/12
- Schulpflegschaftsvorsitzende: Marion Althoff
- stellvertretende Vorsitzende: Annika Meyer-Groetzing
